Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von Kai-Eric Sandvoß (KS-Präzisionstechnik GmbH & Co. KG)
1. Geltungsbereich
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen des Unternehmers Kai-Eric Sandvoß (im folgenden: KS-Präzisionstechnik) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen.
1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, ohne dass es einergesonderten Vereinbarung bedarf.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners erlangen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.
1.4 Abweichende Vereinbarungen bedürfen Schriftform.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von KS Präzisionstechnik sind freibleibend. Annahmeerklärungen, Bestellungen, Vertragsänderungen und – ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, sofern dieses schriftlich vereinbart oder von KS-Präzisionstechnik bestätigt wird.
3. Preise, Preislisten
3.1 Sämtliche Preise gelten „ab Werk“ bzw. „ab Lager“. Die Umsatzsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird entsprechend derjeweils gesetzlich festgesetzten Höhe in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen.
3.2 Verpackungskosten sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt und ausgewiesen.
3.3 Die angegebenen Preise sind bis zum Ablauf der vereinbarten Lieferfrist verbindlich. Sind Lieferfristen von über vier Monaten vereinbart, so behält sich KS-Präzisionstechnik das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn es nach Vertragsabschluss bei KS Präzisionstechnik zu Kostensteigerungen, insb. aufgrund von Materialpreiserhöhungen oder Lohnkostensteigerungen gekommen ist. Die Gründe für eine Preiserhöhung werden dem Vertragspartner auf Verlangen dargelegt.
4. Lieferungen, Lieferfristen, Verzug
4.1 Sofern nicht eine abweichende schriftliche Regelung besteht, sind Liefertermine und –fristen unverbindlich.
4.2 Schadensersatzansprüche des Bestellers aufgrund von Lieferverzögerungen sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
4.3 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von KS-Präzisionstechnik liegen, z.B. Arbeitskämpfe, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial hat KS-Präzisionstechnik nicht zu vertreten. Liefertermine sind ggfs. angemessen zu verlängern. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate oder wird die zu erbringende Leistung aufgrund dieser Ereignisse unmöglich, sind sowohl KS-Präzisionstechnik als auch der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Der Besteller ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn KS-Präzisionstechnik während des Verzuges eine angemesseneNachfrist fruchtlos hat verstreichen lassen.
4.5 KS-Präzisionstechnik ist zu Teillieferungen und – leistungen berechtigt.
4.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist KS-Präzisionstechnik berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Gefahrübergang und Versand
5.1 Der Versand der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Dieses gilt auch, wenn KS-Präzisionstechnik Teillieferungen vornimmt.
5.2 Die Gefahr geht auch dann auf den Besteller über, wenn KS-Präzisionstechnik aufgrund gesonderter Vereinbarung und im Einzelfall die Kosten für den Transport übernimmt.
5.3 Der Gefahrübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Lieferung durch KS-Präzisionstechnik an den Transporteur oder Spediteur.
6. Gewährleistung
6.1. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt 12 Monate.
6.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferungen nach Eintreffen unverzüglich auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen und ggfs. Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6.3 Bei berechtigter Beanstandung behebt KS-Präzisionstechnik den Mangel nach eigener Wahl durch Ersatzlieferung oder Reparatur (Nachfüllung). Ist die Nacherfüllung unmöglich, schlägt sie fehl, erfolgt sie nicht innerhalb der vom Besteller gesetzten Frist oder wird sie wegen unverhältnismäßig hoher Kosten abgelehnt, ist der Besteller berechtigt, wahlweise den Kaufpreis angemessen herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Gewährleistungsansprüche gegen KS-Präzisionstechnik stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum von KS-Präzisionstechnik, bis alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche, soweit sie im Zusammenhang mit der Lieferung stehen, ausgeglichen sind.
7.2 Der Besteller ist berechtigt, die Ware von KS-Präzisionstechnik im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverarbeiten bzw. zu veräußern. Im Falle der Veräußerung tritt der Besteller hiermit sämtliche Forderungen gegen seinen Kunden an KS-Präzisionstechnik ab.
7.3 Verliert KS Präzisionstechnik aufgrund von Verarbeitung das Eigentum an der Ware, so räumt der Besteller der KS-Präzisionstechnik bereits jetzt ein entsprechendes Miteigentum ein.
7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzögerungen, ist KS-Präzisionstechnik berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzufordern oder ggfs. Abtretung von Herausgabeansprüchen des Bestellers gegenDritte zu verlangen.
7.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Gesamtheit der Forderungen um mehr als 20%, so ist der Besteller berechtigt, die Freigabe von Sicherheiten in entsprechender Höhe zu verlangen.
8. Zahlung
8.1 Rechnungen von KS-Präzisionstechnik sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
8.2 KS-Präzisionstechnik ist berechtigt, Zahlungen des Kunden auf die ältere Forderung anzurechnen und wird den Kunden gegebenenfalls darüber unterrichten.
8.3 Mit Erhalt einer Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Im Falle des Verzuges stehen KS-Präzisionstechnik Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu. Weitergehender Verzugsschaden ist dadurch nicht ausgeschlossen.
8.4 Eine Aufrechnung von Ansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um solche Ansprüche, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, soweit die Ansprüche nicht demselben Vertragsverhältnis entstammen.
9. Patente und Urheberrechte
9.1 KS-Präzisionstechnik wird den Kunden und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Kunden. Diese Freistellung wird betragsmäßig auf den Umfang des Auftrages begrenzt. Im Gegenzuge wird KS Präzisionstechnik die Führung von Rechtsstreitigkeiten überlassen, sofern die behauptete Rechtsverletzung die ausschließlich der Bauweise von KS-Präzisionstechnik zuzurechnen ist.
9.2 KS-Präzisionstechnik behält sich die uneingeschränkten Rechte an Zeichnungen, Kostenanschlägen oder sonstigen Unterlagen vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nur nach schriftlicher Genehmigung zugänglich gemacht werden.
10. Haftung
10.1 Schadensersatzansprüche gegen KS-Präzisionstechnik bestehen nur bei einer Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und sind auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Gesundheit,Körper oder Leben.
10.2 Die Einschränkung der Haftung gilt nicht bei einem arglistigen Verschweigen.
11. Allgemeine Bestimmungen / salvatorische Klausel
11.1 Anwendbares Recht ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des CISG.
11.2 Erfüllungsort ist Aurich.
11.3 Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zum Kunden herrührenden Streitigkeiten ist Aurich.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.